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Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 13.12.1999
Aktenzeichen: T-268/94
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Fünfte erweiterte Kammer) vom 13. Dezember 1999. - Tyco Toys (UK) Ltd, Matchbox Toys (UK) Ltd, Matchbox Collectibles Ltd, Tyco Distribution Europe NV, Tyco Manufacturing Europe Inc, Matchbox Spielwaren, Matchbox Collectibles GmbH, Tyco Toys France SA, Tyco Toys España SA, Tyco Toys Deutschland GmbH und Playtime Toys (UK) Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame Handelspolitik - Verordnungen (EG) Nr 519/94 und Nr 747/94 - Einfuhrkontingente für bestimmtes Spielzeug aus der Volksrepublik China - Offensichtlich unbegründete Klage. - Rechtssache T-268/94.

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