Judicialis Rechtsprechung
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Osmium kaufen
Mit dem Kauf von Osmium langfristig in das "Sunshine Element" investieren
Das seltenste Edelmetall der Welt heißt Osmium und gehört zu den Platinmetallen. Gewonnen wird es während der Verarbeitung von Platinerzen oder Nickel. Die Abbaugebiete liegen in Südamerika, im Ural und in Kanada. Um die Seltenheit zu veranschaulichen: In 10.000 Tonnen abgebautem Platinerz sind nur ca. 1 Unze Osmium (31,1 Gramm) enthalten. Weitere Abbaumöglichkeiten als die mit den vergesellschafteten Platinerzen und Nickel bestehen nicht. Das gesamte zur Zeit bekannte weltweite Vorkommen wird auf etwa zwei Kubikmeter geschätzt. Die jährliche Produktion beträgt ungefähr 1.100 Kilogramm. Erst seit dem Jahr 2014 wird das toxische Osmium in einem höchst aufwendigen und komplizierten 160 Schritte umfassenden Laborverfahren krittallisiert und dann als ungiftiges Edelmetall in Form von Barren, Disks, Diamonds und Stars in den weltweiten Handel eingeführt. Im direkten Vergleich kommt Gold etwa 1.500 Mal häufiger vor als Osmium und wird künftig in noch größeren Mengen gefördert als bisher. Sieht man sich die Vorteile von Osmium genauer an, so führt kein Weg am Osmium vorbei.
Hausverwaltung - Versicherung - Rahmenvertrag
Mit einem Rahmenvertrag für die Hausverwaltung werden alle notwendigen Versicherungen in einem umfassenden Paket zusammengefasst.
Zu den Aufgaben eines guten Immobilienmanagements gehört es, das verwaltete Vermögen optimal vor Risiken zu schützen. Das bedeutet, dass die Prüfung eines ausreichenden Versicherungsschutzes auch zu den Aufgaben des Hausverwalters gehört. Der Versicherungsbedarf für Gebäude ist äußerst vielfältig. Dies kann zu einer großen Anzahl von verschiedenen Versicherungen führen.
Um nicht für jede Immobilie eine eigene Versicherung abschließen oder aufrechterhalten zu müssen, ist es ratsam, alle Immobilien unter einer Master-Police zusammenzufassen. In einem solchen Vertrag werden mehrere für das Gebäude relevante Versicherungen zusammengefasst. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, die für alle eingeschlossenen Versicherungen gelten, in einheitlicher Weise. Darüber hinaus enthält der Rahmenvertrag Regelungen zur Einzelversicherung.
Die erste Aufgabe der Hausverwaltung ist es, den Status Quo zu ermitteln. Bei der Übernahme einer Gemeinschaft ist zu prüfen, welche Versicherungen in welchem Umfang abgeschlossen sind und ob dies den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die in § 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG aufgeführten Garantien reichen nicht immer aus, um eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen. Es wird "insbesondere" hervorgehoben, dass die dort genannten Zusicherungen Teil einer guten Verwaltung sind. Der Hausverwalter ist jedoch verpflichtet, eine gründliche Prüfung des zu verwaltenden Objekts vorzunehmen und ggf. weitere Versicherungen abzuschließen. Erst wenn der Versicherungsbedarf geprüft und gedeckt ist, kann ein ordnungsgemäßes Management eingerichtet werden.
Außerdem hat der Verwalter, wie so oft, die zusätzliche Aufgabe, das Eigentum anderer zu verwalten, so dass der fehlende Versicherungsschutz nicht das Eigentum des Verwalters, sondern das der Wohnungseigentumsgesellschaft betrifft. Der Manager kann daher auch Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein, wenn er das Fehlen oder die Unzulänglichkeit des Versicherungsschutzes zu vertreten hat.
Der ordnungsgemäße Abschluss von Versicherungsverträgen - aber auch die "Pflege" von Versicherungsverträgen (Anpassung der Deckungssumme, Mitteilung von wichtigen Änderungen - wie z. B. einer Nutzungsänderung) - gehört daher zu einem guten Management.
Eine Masterpolice geht immer auf die spezifischen Eigenschaften der jeweiligen Immobilie ein. Bei Wohnimmobilien kann ein Rahmenvertrag nur für eine bestimmte Anzahl von Wohneinheiten abgeschlossen werden.
Folgende Versicherungen können in den Property-Management-Rahmenvertrag aufgenommen werden:
Der praktische Vorteil des Abschlusses eines Rahmenvertrages besteht darin, dass alle relevanten Versicherungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der betreffenden Immobilie in einem Vertrag zusammengefasst werden. Dies erleichtert im Schadensfall die Abwicklung und Regulierung von Schäden, da der Ansprechpartner immer derselbe ist. Aus Sicht des Hausverwalters ist der Rahmenvertrag eine administrative Erleichterung und schützt ihn vor dem Risiko der Unterversicherung und der Verpflichtung, den Versicherungsschutz ständig auf Aktualität zu überprüfen.
Ordnungsgemäße Hausverwaltung und der Versicherungsschutz
Bei der Übernahme einer Gemeinschaft muss geprüft werden, welche Versicherungen in welchem Umfang abgeschlossen sind und ob dies den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die in § 21 Abs. 5 Nr. 3 WEG aufgeführten Versicherungen sind nicht immer ausreichend.
Der korrekte Abschluss von Versicherungsverträgen - aber auch die "Pflege" der Versicherungsverträge (Anpassung der Versicherungssumme, Mitteilung von wichtigen Änderungen - wie z.B. einer Nutzungsänderung) - gehört daher zu einer guten Verwaltung.
Nur so kann das finanzielle Risiko der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Wohnungseigentümer abgedeckt werden.