Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Beschluss verkündet am 20.06.2007
Aktenzeichen: 1 AS 07.732
Rechtsgebiete: VwGO
Vorschriften:
VwGO § 92 Abs. 3 |
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
In der Verwaltungsstreitsache
wegen Anfechtung einer Nutzungsuntersagung (Fl.Nr. **** Gemarkung **********)
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs;
erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 1. Senat, durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof König, ohne mündliche Verhandlung am 20. Juni 2007 folgenden Beschluss:
Tenor:
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 12.500 Euro festgesetzt.
Gründe:
Der Verwaltungsgerichtshof ist für die Entscheidung sachlich (funktionell) zuständig, obwohl er nicht (mehr) Gericht der Hauptsache im Sinne von § 80 Abs. 1 VwGO ist und damit nicht (mehr) zuständig für die Entscheidung über den Eilantrag ist (vgl. im Einzelnen das Schreiben des Gerichts vom 5.6.2007). Der Senat folgt aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung, dass die infolge einer Klage- oder Antragsrücknahme zu treffenden Entscheidungen durch Beschluss des Gerichts ergehen, beim dem die Sache zuletzt, das heißt zum Zeitpunkt der Rücknahmeerklärung, anhängig war (Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand April 2006, § 92 RdNr. 76 mit weiteren Nachweisen).
Das Verfahren ist einzustellen, weil die Antragstellerin ihren Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs bzw. ihrer Klage gegen die mit Bescheid vom 6. März 2007 geänderte und für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung vom 6. Juni 2005 mit Schriftsatz vom 12. Juni 2007 zurückgenommen hat (§ 92 Abs. 3 Satz 1 Alternative 1 VwGO in entsprechender Anwendung). Als Folge der Antragsrücknahme hat die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 155 Abs. 2 VwGO).
Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2 und § 52 Abs. 1 GKG; sie orientiert sich an Nr. 9.1.4 und Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.