Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Beschluss verkündet am 31.07.2008
Aktenzeichen: 15 ZB 07.30675
Rechtsgebiete: AsylVfG
Vorschriften:
AsylVfG § 78 Abs. 4 Satz 4 |
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
In der Verwaltungsstreitsache
wegen Vollzugs des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG);
hier: Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. September 2007,
erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 15. Senat,
durch den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgerichtshof Happ, den Richter am Verwaltungsgerichtshof Fießelmann, den Richter am Verwaltungsgerichtshof Dr. Ebersperger
ohne mündliche Verhandlung
am 31. Juli 2008
folgenden Beschluss:
Tenor:
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe:
1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. September 2007 hat keinen Erfolg.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig, weil er das Darlegungsgebot des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG nicht ausreichend beachtet. Das Verwaltungsgericht hat die Klageabweisung kumulativ auf zwei Gründe gestützt, zum einen auf die mangelnde gerichtliche Überzeugung vom Sachvortrag des Klägers, zum andern auf eine Fluchtalternative. In diesem Fall sind Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes darzulegen (allg. Meinung; vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 61 zu § 124a). Das ist nicht geschehen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung beschränkt sich auf Fragen der Fluchtalternative.
2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, § 83b AsylVfG.
Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 Satz 1 Altern. 1 RVG.
Mit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung wird das angefochtene Urteil rechtskräftig (§ 78 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.