Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
Beschluss verkündet am 25.07.2003
Aktenzeichen: 3Z BR 106/03
Rechtsgebiete: FGG
Vorschriften:
FGG § 20 | |
FGG § 56g Abs. 5 |
Gründe:
I.
Der Betreuer beantragte am 19.2.2003 Vergütung aus der Staatskasse zu einem Stundensatz von 31,96 EUR. Durch Beschluss des Amtsgerichts vom 24.2.2003 wurde dem Antrag mit der Maßgabe stattgegeben, dass der Stundensatz 18 EUR beträgt. Das Landgericht hat die hiergegen erhobene sofortige weitere Beschwerde des Betreuers am 20.3.2003 zurückgewiesen.
Am 3.4.2003 ging bei Gericht ein Rechtsanwaltsschriftsatz vom selben Tag ein, in dem es heißt:
" ... zeigen wir unter Vorlage einer auf uns lautenden Vollmacht ... an, dass wir Herr ..., vertr. d. d. Betreuer ... anwaltschaftlich vertreten.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten legen wir hiermit weitere sofortige Beschwerde ... ein."
II.
Die sofortige weitere Beschwerde (§ 29 Abs. 2, § 56g Abs. 5 Satz 2, § 69e Satz 1 FGG) ist unzulässig.
Der Betroffene ist nicht beschwerdeberechtigt.
1. Die Beschwerdeberechtigung setzt voraus, dass der Betroffene durch die angegriffene Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt wird (§ 20 Abs. 1 FGG). Sonstige Beeinträchtigungen reichen nicht aus. Insbesondere genügt eine tatsächliche oder wirtschaftliche Betroffenheit oder Gefährdung nicht (Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4).
Eine rechtliche Beeinträchtigung des Betroffenen liegt hier nicht vor.
Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht war der Anspruch auf Vergütung, den der Betreuer gegen die Staatskasse geltend macht. Dieser berührt den Betroffenen nicht. Eine Bindungswirkung der landgerichtlichen Entscheidung für das Verhältnis zwischen Betreuer und Betroffenen für den Fall, dass Vergütungsansprüche in diesem Verhältnis gegeben sein könnten, tritt nicht ein (vgl. BayObLGZ 2000, 201/202). Im Übrigen ist die angefochtene Entscheidung für den Betroffenen nicht ungünstig. Eine Beschwer des Betroffenen läge nur dann vor, wenn das Landgericht den beantragten höheren Stundensatz zugesprochen hätte.
2. Die weitere sofortige Beschwerde vom 3.4.2003 wurde namens des Betroffenen eingelegt. Der eindeutige Wortlaut des Rechtsanwaltsschriftsatzes verbietet die Annahme, es könnte sich um ein Rechtsmittel des Betreuers handeln.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.