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Beginn der Entscheidung

Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
Beschluss verkündet am 15.11.2001
Aktenzeichen: 15 UF 233/00 (2)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss

15 UF 233/00 Brandenburgisches Oberlandesgericht

Anlage zum Protokoll vom 15.11.2001

Verkündet am 15.11.2001

In der Familiensache

Tenor:

1. Der Sachverständige M W soll nach Durchführung der von ihm zu beobachtenden vier Umgangskontakte (am 1. Dezember 2001, 5. Januar 2002, 2. Februar 2002 und 2. März 2002 jeweils von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr) in Ergänzung seines Gutachtens vom 18. Juli 2001 Stellung dazu nehmen, welche perspektivische Umgangsregelung des Kindes F P mit dem Antragsgegner für das Kindeswohl am besten ist.

2. Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden.

-

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