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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 30.05.2006
Aktenzeichen: 1 AZR 94/05
Rechtsgebiete: BetrVG
Vorschriften:
BetrVG § 113 Abs. 3 |
BUNDESARBEITSGERICHT
Im Namen des Volkes!
URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen - 1 AZR 25/05 - (führend), - 1 AZR 26/05 -, - 1 AZR 90/05 -, - 1 AZR 137/05 - und - 1 AZR 138/05 -
Verkündet am 30. Mai 2006
In Sachen
hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30. Mai 2006 durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Schmidt, die Richter am Bundesarbeitsgericht Kreft und Linsenmaier sowie die ehrenamtlichen Richter Wisskirchen und Berg für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. Dezember 2004 - 12 Sa 1766/04 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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Ende der Entscheidung
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