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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 28.03.2007
Aktenzeichen: 10 AZR 389/06
Rechtsgebiete: AW-KrT
Vorschriften:
AW-KrT Abschnitt B Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -(vorliegend), - 10 AZR 390/06 -, - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 -, - 10 AZR 592/06 -
Verkündet am 28. März 2007
In Sachen
hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Freitag, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt und den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Brühler sowie den ehrenamtlichen Richter Thiel und die ehrenamtliche Richterin Schwitzer für Recht erkannt:
Tenor:
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. März 2006 - 15 Sa 1570/05 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 6. Juli 2005 - 10 Ca 7340/04 - wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Ende der Entscheidung
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