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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 28.03.2007
Aktenzeichen: 10 AZR 590/06
Rechtsgebiete: AW-KrT
Vorschriften:
AW-KrT Abschnitt B Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen - 10 AZR 707/05 - (führend), - 10 AZR 389/06 -, - 10 AZR 390/06 -, - 10 AZR 589/06 -, - 10 AZR 590/06 - (vorliegend), - 10 AZR 592/06 -
Verkündet am 28. März 2007
In Sachen
hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Freitag, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Marquardt und den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Brühler sowie den ehrenamtlichen Richter Thiel und die ehrenamtliche Richterin Schwitzer für Recht erkannt:
Tenor:
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. März 2006 - 15 Sa 2232/05 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 2. September 2005 - 1 Ca 7341/04 - abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.083,03 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Januar 2005 und 322,14 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem 1. August 2005 monatlich eine Geriatriezulage in Höhe von 46,01 Euro brutto zu zahlen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Ende der Entscheidung
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