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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 06.11.2008
Aktenzeichen: 2 AZR 929/07
Rechtsgebiete: KSchG
Vorschriften:
KSchG § 18 |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 935/07 - (führend)
Verkündet am 6. November 2008
In Sachen
hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Rost, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Eylert und Schmitz-Scholemann sowie die ehrenamtlichen Richter Röder und Dr. Bartel für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. Oktober 2007 - 10 Sa 659/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe:
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Ende der Entscheidung
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