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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 29.08.2007
Aktenzeichen: 4 AZR 556/06
Rechtsgebiete: ETV RSW 2003


Vorschriften:

ETV RSW 2003 § 4
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweise des Senats: Parallelsache zu Senat 29. August 2007 - 4 AZR 555/06 - (führend)

4 AZR 556/06

Verkündet am 29. August 2007

In Sachen

hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 29. August 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler, die Richter am Bundesarbeitsgericht Bott und Dr. Wolter sowie die ehrenamtliche Richterin Pfeil und den ehrenamtlichen Richter Umlandt für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 29. März 2006 - 2 (1) Sa 23/05 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 555/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

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