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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 06.12.2006
Aktenzeichen: 4 AZR 663/05
Rechtsgebiete: BAT 1975, Anlage 1a zum BAT/BL


Vorschriften:

BAT 1975 § 22
BAT 1975 § 23
Anlage 1a zum BAT/BL Teil III Abschn. L ("Sonstige Angestellte im Bereich des Bundesministers der Verteidigung") Unterabschn. VII ("Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst") VergGr. VIb Fallgr. 1
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 4 AZR 659/05 - (Leitsache) und - 4 AZR 660/05 -

4 AZR 663/05

Verkündet am 6. Dezember 2006

In Sachen

hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 6. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Bepler, die Richter am Bundesarbeitsgericht Bott und Creutzfeldt sowie den ehrenamtlichen Richter Valentien und die ehrenamtliche Richterin Pfeil für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. September 2005 - 17 Sa 281/05 E - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil die Parteien darauf verzichtet haben.

Ende der Entscheidung

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