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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 18.03.2009
Aktenzeichen: 5 AZR 213/08
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen 18. März 2009 - 5 AZR 186/08 - (führend), - 5 AZR 187/08 -, - 5 AZR 201/08 -, - 5 AZR 202/08 -, - 5 AZR 203/08 -, - 5 AZR 204/08 -, - 5 AZR 205/08 -, - 5 AZR 206/08 -, - 5 AZR 207/08 -, - 5 AZR 213/08 - (vorliegend)
Verkündet am 18. März 2009
In Sachen
hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. März 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge, den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie die ehrenamtlichen Richter Mandrossa und Wolf für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2008 - 3 Sa 1684/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe:
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Ende der Entscheidung
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