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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 06.12.2006
Aktenzeichen: 5 AZR 311/06 (F)
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 307
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! ANERKENNTNISURTEIL

5 AZR 311/06 (F)

Verkündet am 6. Dezember 2006

In Sachen

hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der Beratung vom 6. Dezember 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge, die Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch und Dr. Linck sowie die ehrenamtlichen Richter Feldmeier und Rehwald für Recht erkannt:

Tenor:

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Januar 2005 - 14 Sa 2017/04 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin wegen der geltend gemachten Mehrarbeitsvergütung in Höhe von 2.732,24 Euro zurückgewiesen hat, und neu gefasst:

a) Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Juli 2004 - 31 Ca 33368/03 - zum Teil abgeändert. Es wird festgestellt, dass der Klägerin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elske-Transport GmbH, Paradiesstraße 210 - 218, 12526 Berlin, 2.732,24 Euro als Mehrarbeitsvergütung nebst Zinsen in Höhe von 385,89 Euro für die Zeit vom 4. Mai 2003 bis zum 14. September 2005 als Insolvenzforderung zustehen.

b) Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

2. Die Kosten des ersten und des zweiten Rechtszugs haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen. Die Kosten der Revision hat der Beklagte zu tragen.

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