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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 11.02.2009
Aktenzeichen: 5 AZR 343/08
Rechtsgebiete: MTV Nr. 14
Vorschriften:
MTV Nr. 14 vom 31. August 1992 für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG, der Lufthansa Service GmbH und der Condor Flugdienst GmbH § 11 Abs. 2 | |
MTV Nr. 14 vom 31. August 1992 für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG, der Lufthansa Service GmbH und der Condor Flugdienst GmbH § 11 Abs. 4 | |
MTV Nr. 14 vom 31. August 1992 für das Bodenpersonal der Deutschen Lufthansa AG, der Lufthansa Service GmbH und der Condor Flugdienst GmbH Protokollnotiz X |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - (führend), - 5 AZR 342/08 -, - 5 AZR 343/08 - (vorliegend), - 5 AZR 344/08 - und - 5 AZR 345/08 -
Verkündet am 11. Februar 2009
In Sachen
hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 11. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge, den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie die ehrenamtlichen Richter Sappa und Kremser für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Februar 2008 - 13 Sa 391/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Entscheidungsgründe:
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Ende der Entscheidung
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