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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 03.11.2004
Aktenzeichen: 5 AZR 669/03
Rechtsgebiete: Tronc- und Gehaltstarifvertrag der Spielbanken Niedersachsen GmbH


Vorschriften:

Tronc- und Gehaltstarifvertrag der Spielbanken Niedersachsen GmbH vom 7. Februar 2000
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

5 AZR 669/03

Verkündet am 3. November 2004

In Sachen

hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der Beratung vom 3. November 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Müller-Glöge, die Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch und Dr. Linck sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Müller und Steinmann

für Recht erkannt:

Tenor:

1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. November 2003 - 10 Sa 525/03 - werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Beklagte zu 4/5 und der Kläger zu 1/5 zu tragen.

Von Rechts wegen!

Von einer Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, nachdem die Parteien hierauf verzichtet haben.



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