Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 10.02.2005
Aktenzeichen: 6 AZR 173/04
Rechtsgebiete: ArbZG, ArbStättV, ZPO, BAT, SR 2r BAT
Vorschriften:
ArbZG § 2 Abs. 3 | |
ArbZG § 2 Abs. 4 | |
ArbZG § 2 Abs. 5 | |
ArbZG § 6 Abs. 2 Satz 1 | |
ArbStättV § 6 Abs. 3 | |
ZPO § 256 Abs. 1 | |
ZPO § 559 Abs. 1 | |
BAT § 15 Abs. 1 Satz 1 | |
BAT § 15 Abs. 8 | |
SR 2r BAT Nr. 3 |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsache zu - 6 AZR 535/03 -, - 6 AZR 536/03 -, - 6 AZR 563/03 - und - 6 AZR 564/03 -; weitgehende Parallelsache zu - 6 AZR 47/04 -, - 6 AZR 174/04 - und - 6 AZR 182/04 -
Verkündet am 10. Februar 2005
In Sachen
hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 2005 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Schmidt, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Armbrüster und Dr. Brühler sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Beus und die ehrenamtliche Richterin Markwat für Recht erkannt:
Tenor:
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2004 - 11 Sa 1749/03 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.