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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 30.09.2004
Aktenzeichen: 8 AZR 463/03
Rechtsgebiete: BGB
Vorschriften:
BGB § 613a Abs. 6 | |
BGB § 626 |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Verkündet am 30. September 2004
In Sachen
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wittek und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie die ehrenamtlichen Richter Schmitzberger und Dr. Umfug
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 13. Juni 2003 - 8 Sa 10/03 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
Ende der Entscheidung
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