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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 30.09.2004
Aktenzeichen: 8 AZR 464/03
Rechtsgebiete: BGB
Vorschriften:
BGB § 613a Abs. 6 | |
BGB § 626 |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Verkündet am 30. September 2004
In Sachen
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhand- lung vom 30. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsge- richt Hauck, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wittek und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie die ehrenamtlichen Richter Schmitzberger und Dr. Umfug
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 13. Juni 2003 - 8 Sa 11/03 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 313a ZPO abgesehen.
Ende der Entscheidung
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