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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 17.02.2005
Aktenzeichen: 8 AZR 609/03
Rechtsgebiete: TV für die Angestellten der Deutschen Post AG, Bewertungskatalog für die Niederlassungen bei der Deutschen Post AG


Vorschriften:

TV für die Angestellten der Deutschen Post AG (TV Ang) Anlage 2 Abschnitt II § 3
Bewertungskatalog für die Niederlassungen bei der Deutschen Post AG (BewKat-NL)
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweis des Senats: vgl. auch BAG 17. Februar 2005 - 8 AZR 608/03 -

8 AZR 609/03

Verkündet am 17. Februar 2005

In Sachen

hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Wittek, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux sowie den ehrenamtlichen Richter Binder und die ehrenamtliche Richterin Wankel für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2003 - 11 Sa 236/02 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird auf Grund des Verzichts der Parteien abgesehen (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

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