Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 19.03.2009
Aktenzeichen: 8 AZR 723/07
Rechtsgebiete: BGB, DRK-TV-Ost


Vorschriften:

BGB § 134
BGB § 307
BGB § 613a Abs. 1 S. 1
DRK-TV-Ost § 65
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL

Hinweise des Senats: Parallelsache zu BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - (führend) und 19. März 2009 - 8 AZR 724/07 -

8 AZR 723/07

Verkündet am 19. März 2009

In Sachen

hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. März 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, die Richter am Bundesarbeitsgericht Böck und Breinlinger sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Umfug und die ehrenamtliche Richterin Wankel für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2007 - 7 Sa 309/06 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Entscheidungsgründe:

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 8 AZR 722/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Ende der Entscheidung

Zurück