Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 21.02.2008
Aktenzeichen: 8 AZR 81/07
Rechtsgebiete: BGB
Vorschriften:
BGB § 613a |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen - 8 AZR 77/07 - (führend), - 8 AZR 78/07 -, - 8 AZR (vorliegend) 79/07 -, - 8 AZR 80/07 - und - 8 AZR 81/07
Verkündet am 21. Februar 2008
In Sachen
hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Hauck, die Richter am Bundesarbeitsgericht Böck und Breinlinger sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Umfug und die ehrenamtliche Richterin Wankel für Recht erkannt:
Tenor:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Dezember 2006 - 5 Sa 2101/05 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen, da die Parteien auf diese verzichtet haben und kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zulässig ist (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.