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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Urteil verkündet am 15.04.2008
Aktenzeichen: 9 AZR 160/07
Rechtsgebiete: GG, ArbGG, BetrVG, BGB, TVG, ZPO, FTV ATZ, GBV
Vorschriften:
GG Art. 3 | |
GG Art. 9 | |
GG Art. 20 | |
ArbGG § 73 | |
BetrVG § 50 | |
BetrVG § 75 | |
BetrVG § 77 | |
BetrVG § 87 | |
BGB § 133 | |
BGB § 139 | |
BGB § 157 | |
BGB § 305 | |
BGB § 305c | |
BGB § 307 | |
BGB § 308 | |
BGB § 310 | |
BGB § 626 | |
TVG § 1 | |
TVG § 3 | |
TVG § 4 | |
ZPO § 253 | |
ZPO § 293 | |
ZPO § 314 | |
ZPO § 551 | |
ZPO § 557 | |
ZPO § 559 | |
ZPO § 563 | |
FTV ATZ § 1 | |
FTV ATZ § 7 | |
FTV ATZ § 8 | |
FTV ATZ § 9 | |
FTV ATZ § 13 | |
FTV ATZ § 14 | |
FTV ATZ § 17 | |
FTV ATZ § 18 | |
FTV ATZ § 20 | |
GBV vom 19. Januar 2005 Nr. 5 | |
GBV vom 19. Januar 2005 Nr. 9 |
BUNDESARBEITSGERICHT Im Namen des Volkes! URTEIL
Hinweise des Senats: Parallelsachen 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - (führend) und - 9 AZR 160/07 - (vorliegend)
Verkündet am 15. April 2008
In Sachen
hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 15. April 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Düwell, den Richter am Bundesarbeitsgericht Krasshöfer, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Gallner sowie den ehrenamtlichen Richter Dr. Starke und die ehrenamtliche Richterin Neumann für Recht erkannt:
Tenor:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. September 2006 - 6 Sa 582/06 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Ende der Entscheidung
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