Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 02.08.2006
Aktenzeichen: I B 33/06
Rechtsgebiete: FGO, EStG


Vorschriften:

FGO § 115 Abs. 2
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
EStG § 3 Nr. 66
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) entspricht.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) macht keinen Revisionszulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend, sondern wendet sich gegen die materielle Richtigkeit des Urteils. Das Finanzgericht habe zu Unrecht die Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn nach § 3 Nr. 66 des Einkommensteuergesetzes verneint. Selbst wenn die Einwände berechtigt wären, könnten sie nicht zur Zulassung der Revision führen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. März 2004 VII B 334/03, BFH/NV 2004, 974).

Ende der Entscheidung

Zurück