Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.

Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 19.11.1999
Aktenzeichen: I B 75/99
Rechtsgebiete: FGO, BFHEntlG
Vorschriften:
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 | |
BFHEntlG Art. 1 Nr. 6 |
Gründe
Die Beschwerde ist teilweise unzulässig, teilweise unbegründet.
1. Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend macht, das Finanzgericht (FG) habe die Vernehmung diverser Zeugen übergangen, kommt diesem Vorbringen schon deswegen keine Relevanz zu, weil das FG die unter Beweis gestellten Tatsachen zugunsten der Klägerin als wahr unterstellt hat. Daß es diese Tatsachen nicht zugleich auch zugunsten der Klägerin gewürdigt hat, ist davon unabhängig und ändert an der Wahrunterstellung als solche nichts. Die Klägerin verwechselt insoweit die Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts mit dessen Rechtswürdigung und Subsumtion unter die einschlägigen Rechtsvorschriften. Darauf, ob die Rechtswürdigung und Subsumtion rechtsfehlerfrei erfolgt ist, kommt es im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht an. Auch ein unrichtiges Urteil rechtfertigt keine Zulassung der Revision. Die Erwägungen, die die Klägerin anstellt, können deshalb auch nicht berücksichtigt werden.
2. Soweit die Klägerin rügt, das FG habe ihr rechtliches Gehör und die Sachaufklärungspflicht verletzt, so scheitert dieser Vorwurf bereits an Darlegungsmängeln; die Klägerin hat nicht, wie aber gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung erforderlich, dargetan, was sie denn konkret zu ihren Gunsten vorgetragen hätte, wenn sie aufgefordert worden wäre, ihren potentiellen Schaden bei Stornierung der "pre-opening Buchungen" zu bezeichnen. Da die Frage nach den Schadensersatzforderungen vielfach Gegenstand des Klageverfahrens gewesen ist, ist auch nicht zu erkennen, daß diese für die Klägerin im Urteil "überraschend" angesprochen worden sein soll.
Im übrigen ergeht dieser Beschluß gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Begründung.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.