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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 08.11.2000
Aktenzeichen: I R 6/96
(2)
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 11 |
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.
Die Vorlage an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs mit Beschluss vom 9. September 1998 I R 6/96 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 17. November 1999 wird zurückgenommen.
Auf den als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid vom 8. November 2000 I R 6/96 wird hingewiesen.
FGO § 11
Beschluss vom 8. November 2000 - I R 6/96 -
Sachverhalt:
Vorlagebeschluss vom 9. September 1998 I R 6/96 i.d.F. des Änderungsbeschlusses vom 17. November 1999
Ende der Entscheidung
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