Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 22.09.1998
Aktenzeichen: II S 7/97
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 138 Abs. 1 | |
FGO § 69 Abs. 1 Satz 2 | |
FGO § 69 Abs. 2 Satz 4 |
Gründe
Nachdem die Beteiligten übereinstimmend das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Diese sind unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes dem Antragsgegner (Finanzamt --FA--) aufzuerlegen, da an der Rechtmäßigkeit des Einheitswertbescheides betreffend das Betriebsvermögen der Antragstellerin auf den 1. Januar 1977 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung ernstliche Zweifel bestanden. Insoweit wird auf die Senatsentscheidung im Hauptsacheverfahren Bezug genommen.
Die Auffassung des FA, der Einheitswertbescheid sei nicht vollziehbar gewesen, weil durch ihn keine Geldleistung gefordert worden sei, vermag der Senat nicht zu teilen. Einheitswertbescheide sind Grundlagenbescheide, die nach den allgemeinen Grundsätzen vollziehbar und aussetzungsfähig sind (vgl. z.B. Senatsentscheidung vom 18. August 1993 II B 159/92, BFH/NV 1994, 298). Dies folgt bereits aus § 69 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 4 FGO (vgl. hierzu Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 69 Rdnr. 36, 43, m.w.N.).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.