Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 17.05.2000
Aktenzeichen: II S 7/99
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 69 Abs. 3 Satz 2 | |
FGO § 69 Abs. 2 | |
FGO § 114 |
Gründe
I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Anspruch des Antragstellers auf Aufhebung einer Grunderwerbsteuerfestsetzung gemäß § 16 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 besteht.
II. Der Antrag ist nicht statthaft und damit unzulässig.
Die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt voraus. Nicht vollziehbar sind Verwaltungsakte, die sich in einer Negation erschöpfen. Dies ist u.a. der Fall, wenn die Finanzbehörde es ablehnt, einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. März 1991 I B 187/90, BFHE 164, 173, BStBl II 1991, 643).
Eine solche ablehnende Entscheidung war Gegenstand des Urteils des Finanzgerichts vom 30. Juni 1999. Gegen diese Entscheidung richtet sich, soweit es um die Zulassung der Revision geht, die Beschwerde des Antragstellers im Verfahren .... Die Bezugnahme auf diese Beschwerde im vorliegenden Verfahren zeigt, dass sich der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auf den ablehnenden Bescheid des Antragsgegners vom 14. September 1993 bezieht. Insoweit wäre vorläufiger Rechtsschutz aber nur nach § 114 FGO statthaft. Den Erlass einer einstweiligen Anordnung hat der Antragsteller indes nicht beantragt.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.