Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 07.01.2002
Aktenzeichen: III B 49/01
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 6 Abs. 1 |
Gründe:
I. Durch Beschluss vom 23. Oktober 2000 übertrug das Finanzgericht (FG) den Rechtsstreit des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wegen Einkommensteuer 1996 und 1997 auf den Einzelrichter zur Entscheidung. Nach der Rechtsmittelbelehrung ist der Beschluss unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Der Kläger hat gegen den Beschluss Beschwerde erhoben und ausgeführt, dieser sei undemokratisch. Die Rechtsmittelbelehrung sei eigenartig und fraglich und werde von ihm abgelehnt.
II. Die Beschwerde ist nicht statthaft und war deshalb zu verwerfen.
Nach § 6 Abs. 1 FGO kann unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift der Senat des FG durch Beschluss den Rechtsstreit auf einen seiner Mitglieder als Einzelrichter übertragen. Ein solcher Beschluss ist unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 Satz 1 FGO), eine dagegen erhobene Beschwerde nicht statthaft. Ob eine Ausnahme hiervon dann gilt, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter greifbar gesetzeswidrig ist, kann dahinstehen, weil hierfür weder aus den Akten noch aus dem Vortrag des Klägers etwas ersichtlich ist.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.