Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 14.05.2008
Aktenzeichen: III S 16/08 (PKH)
Rechtsgebiete: FGO, ZPO
Vorschriften:
FGO § 142 | |
ZPO § 114 |
Gründe:
Der Antrag der Klägerin, Revisionsbeklagten und Antragstellerin (Klägerin), ihr für das Revisionsverfahren ... Prozesskostenhilfe zu gewähren und ihr Rechtsanwältin S als Prozessbevollmächtigte beizuordnen, ist begründet.
Die Rechtsverfolgung hat schon deshalb hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. von § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO), weil die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) die Revision eingelegt hat (s. § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO); durch das Obsiegen der Klägerin in der Vorinstanz ist eine gewisse Erfolgsaussicht im Revisionsverfahren belegt (Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 142 Rz 83).
Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Schwerbehinderter darauf verwiesen werden kann, seine Arbeitskraft einzusetzen bzw. ab wann eine Kausalität zwischen der Behinderung und der Unmöglichkeit zum Selbstunterhalt angenommen werden kann, sind im Übrigen weitere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (s. III R 16/07, III R 49/07, III R 50/07 und III R 5/08).
Aus der von der Klägerin eingereichten Erklärung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt sich, dass sie nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung aufzubringen (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO).
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.