Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 17.08.2006
Aktenzeichen: III S 19/05 (PKH)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1 |
Gründe:
Der für das Revisionsverfahren gestellte Antrag vom 6. Juli 2005 ist unzulässig, weil dem Antragsteller bereits mit Beschluss vom 18. Mai 2005 III S 10/05 (PKH) Prozesskostenhilfe (PKH) für das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde gewährt worden ist.
Da das Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision und das Revisionsverfahren im Falle der Zulassung der Revision durch den Bundesfinanzhof (BFH) als einheitlicher Rechtszug i.S. des § 119 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) anzusehen sind, bedarf es keiner erneuten Bewilligung von PKH (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 VIII S 4/04 (PKH), BFH/NV 2004, 1289). Vielmehr erstreckt sich die Bewilligung von PKH in dem Beschwerdeverfahren über die Nichtzulassung der Revision auch auf das Revisionsverfahren. Für eine erneute Bewilligung fehlt dem Antragsteller insoweit das Rechtsschutzinteresse.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.