Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 21.04.2006
Aktenzeichen: III S 31/05 (PKH)
Rechtsgebiete: FGO, ZPO
Vorschriften:
FGO § 142 | |
ZPO § 114 | |
ZPO § 121 |
Gründe:
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Revisionsverfahren, in dem sie Revisionsklägerin ist, Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren, ist begründet.
Die Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. von § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO). Dies ergibt sich schon daraus, dass die Fragen, ob für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c des Einkommensteuergesetzes --EStG--) die Meldung als Ausbildungsplatzsuchender bei der Agentur für Arbeit (§ 38 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch --SGB III--) ausreicht und ob und unter welchen Voraussetzungen die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen einstellen kann, noch nicht höchstrichterlich geklärt sind und zu der ähnlich gelagerten Frage bei arbeitsuchenden Kindern (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 38 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 SGB III) Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind.
Die Gewährung von PKH ist auch im Hinblick auf die von der Klägerin in Bezug genommene und als unverändert bestätigte Darstellung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Vorinstanz geboten (§ 142 FGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO).
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts beruht auf § 142 FGO i.V.m. § 121 ZPO.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.