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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 24.08.2000
Aktenzeichen: IV ER -S- 1/00
Rechtsgebiete: EStG


Vorschriften:

EStG § 10d
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe

Der IV. Senat hält nicht mehr an der dem Urteil vom 15. März 1962 IV 177/60, HFR 1963, 8 zugrunde liegenden Ansicht fest, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG in seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann.



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