Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 15.01.2008
Aktenzeichen: IX B 136/07
Rechtsgebiete: EStG
Vorschriften:
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b |
Gründe:
Die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -FGO-) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom heutigen Tag in der Sache IX R 31/07 entschieden hat, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (1996) anwendbar bleibt. Der Senat verweist zur weiteren Begründung auf dieses Urteil.
Der Senat muss mithin nicht entscheiden, ob die Rechtssache im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde grundsätzlich bedeutsam war. Die grundsätzliche Bedeutung ist jedenfalls durch das BFH-Urteil in der Sache IX R 31/07, das mit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts übereinstimmt, entfallen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2000 III B 66/97, BFH/NV 2001, 158).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.