Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 26.10.2007
Aktenzeichen: IX B 157/07
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 56 | |
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 |
Gründe:
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Im Streitfall kann offen bleiben, ob den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 56 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist; denn die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision sind nicht gegeben (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196).
Die Rechtssache ist nicht grundsätzlich bedeutsam (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Die Maßstäbe für die tatrichterliche Feststellung eines ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhangs von Aufwendungen mit der Bebauung eines Grundstücks und der anschließenden Vermietung eines darauf befindlichen Gebäudes sind in der Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, unter 2., m.w.N.). Danach ist die Bebauungsabsicht als innere Tatsache im Einzelfall anhand von Indizien festzustellen. Sachliche Gründe für ein Abweichen von diesen Grundsätzen haben die Kläger auch mit dem Hinweis auf den gewerblichen Grundstückshandel nicht schlüssig dargelegt. Vielmehr geht es insoweit um speziell auf § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugeschnittene Grundsätze der Indizienwürdigung (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter B. III. 5.).
In der Sache wenden sich die Kläger --auch, soweit sie sich auf Verfahrensfehler berufen-- gegen die Tatsachenwürdigung des Finanzgerichts und die materiell-rechtliche Rechtsanwendung im konkreten Einzelfall. Dies kann die Revisionszulassung nicht rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2003 IX B 43/03, BFH/NV 2003, 1582, unter 1.).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.