Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 10.09.2003
Aktenzeichen: IX B 77/03
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 |
Gründe:
Ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegt nicht vor.
Das Finanzgericht (FG) konnte ohne Verfahrensverstoß in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten der Kläger und Beschwerdeführer die mündliche Verhandlung vom 2. April 2003 durchführen. Das Fax des Prozessbevollmächtigten vom 1. April 2003, in dem er mitgeteilt hat, er könne aufgrund eines unvorhergesehenen, kurzfristigen, aber ungeheuer wichtigen Auslandsbesuchs mit Treffen am Flughafen den Termin zur mündlichen Verhandlung am 2. April 2003 nicht wahrnehmen, war ohne weitere Angaben inhaltlich so unbestimmt, dass das FG daraus verfahrensfehlerfrei keinen erheblichen Grund zur Aufhebung des Termins (§ 227 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO) entnommen hat.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.