Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 10.07.2002
Aktenzeichen: IX K 1/02
(1)
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 107 f. |
Gründe:
Der Senat hat mit Beschluss vom 10. Mai 2002 ... die vom Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) begehrte Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens IX R ... abgelehnt. Der Antragsteller beantragte daraufhin mit Schriftsatz vom 20. Mai 2002 die Berichtigung des Tatbestandes dieses Beschlusses. Zur Begründung machte er geltend, der Senat habe die Prozesshandlungen des Antragstellers unzutreffend ausgelegt.
Der Antrag ist unzulässig, weil sich der Antragsteller nicht durch einen vor dem Bundesfinanzhof (BFH) postulationsfähigen Bevollmächtigten hat vertreten lassen (§ 62a der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Der Vertretungszwang gilt auch für einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung durch den BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 18. August 1988 IX S 5/88, BFH/NV 1990, 181; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 62a Rz. 14). Der Senat weist im Übrigen darauf hin, dass im Streitfall keine Gründe für eine Berichtigung des Tatbestandes des Beschlusses vom 10. Mai 2002 ... gemäß § 107 f. FGO ersichtlich sind.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (vgl. Beschluss in BFH/NV 1990, 181, m.w.N.).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.