Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 04.04.2008
Aktenzeichen: IX S 6/08 (PKH)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Gründe:
1. Der Senat hat einen Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein gegen die Ablehnung von PKH durch das Finanzgericht (FG) beabsichtigtes Beschwerdeverfahren durch Beschluss vom 15. Januar 2008 mangels Erfolgsaussicht abgelehnt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller und bittet um PKH, um die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) unter Beiziehung eines Anwalts zu überprüfen.
2. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von PKH ist abzulehnen.
In diesem Zusammenhang ist unerheblich, dass der Senat die Gewährung von PKH im Beschluss vom 15. Januar 2008 versagt hat. Denn gerichtliche Entscheidungen im PKH-Verfahren erwachsen nicht in materieller Rechtskraft (z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.). Ein Antrag auf PKH kann deshalb grundsätzlich wiederholt werden. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch, dass der Antragsteller neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorträgt, die Veranlassung zu einer für ihn günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben können (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256, m.w.N.). Diese Voraussetzung ist im Streitfall nicht gegeben.
Die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung hat auch unter Berücksichtigung seiner neuerlichen Ausführungen keine Aussicht auf Erfolg. Die Bewilligung von PKH für das von ihm beabsichtigte Beschwerdeverfahren ist zu versagen, weil gegen eine die Gewährung von PKH ablehnende Entscheidung des FG keine Beschwerde an den BFH möglich ist.
3. Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen. Gerichtsgebühren sind für dieses Verfahren nicht zu erheben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1097).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.