Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Ringe konfigurieren & Preis-Schock erleben
Traumringe: Bis zu 75% sparen!
Nutzen Sie den massiven Preisvorteil bei gleichzeitig hoher Individualisierbarkeit und Transparenz (Gewicht des Ringes)
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 25.05.1999
Aktenzeichen: V B 164/98
Rechtsgebiete: Umsatzsteuer-Richtlinien, BFHEntlG
Vorschriften:
Umsatzsteuer-Richtlinien Abschn. 202 Abs. 4 Satz 2 der | |
BFHEntlG Art. 1 Nr. 6 |
Gründe
Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung).
Klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist die Frage, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen, in denen zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und die Umsatzsteuer, nicht aber das Entgelt ausgewiesen ist, zu versagen ist. Das Finanzgericht hat dies entgegen der Regelung in Abschn. 202 Abs. 4 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien und der herrschenden Meinung im Schrifttum angenommen.
Von einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ab.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.