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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 28.03.2000
Aktenzeichen: V B 172/99
Rechtsgebiete: FGO, UStG 1993
Vorschriften:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 | |
UStG 1993 § 14 Abs. 2 |
Gründe
Die Revision wird gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung zugelassen (Steuerschuld nach § 14 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1993 bei Ausgabe von Kassenbons mit unzutreffendem Steuersatz, wenn die Kunden die Kassenbons nicht aus dem Laden mitnehmen).
Ende der Entscheidung
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