Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 22.10.2002
Aktenzeichen: VI B 233/00
Rechtsgebiete: EStG
Vorschriften:
EStG § 9 | |
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 | |
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 |
Gründe:
Die Beschwerde ist unzulässig.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht hinreichend dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- a.F. i.V.m. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000, BGBl I 2000, 1757). Der Kläger behauptet lediglich, die Rechtsfrage, welche Kriterien an eine "Arbeitsstätte" i.S. des § 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für inländische Steuerpflichtige zu stellen seien, die bei den amerikanischen Streitkräften arbeiten, und wie das Tatbestandsmerkmal "Tätigkeitsmittelpunkt" i.S. von § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 EStG sowie die Bestimmung des § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG auszufüllen seien, habe grundsätzliche Bedeutung. Dies genügt ebenso wenig wie der Hinweis, dass eine Vielzahl von Fällen betroffen sei, um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen (s. dazu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 115 Rz. 23). Insbesondere fehlen substantiierte Ausführungen des Klägers dazu, warum und in welcher Weise sich die Tätigkeit des Klägers als bei den US-Streitkräften angestellten Streifenpolizisten gegenüber einem bei inländischen Dienststellen beschäftigten Polizeibeamten unterscheidet (vgl. Abschn. 37 Abs. 5 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien 1996).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.