Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 27.05.2004
Aktenzeichen: VI B 69/02
Rechtsgebiete: EStG, FGO
Vorschriften:
EStG § 11 Abs. 1 | |
FGO § 118 Abs. 2 |
Gründe:
Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.
Ob sie zulässig erhoben wurde, kann dahingestellt bleiben; denn sie ist jedenfalls unbegründet. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) noch dient sie der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Forderungsverzicht des beherrschenden Gesellschafters bzw. des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft von einem Zufluss i.S. des § 11 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auszugehen ist, ist hinreichend geklärt (s. hierzu etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, m.w.N.). Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) trägt hierzu keine neuen Gesichtspunkte vor. Er beschränkt sich vielmehr darauf, die --seiner Ansicht nach fehlerhafte-- Beweiswürdigung des Finanzgerichts (FG) zu rügen. Dieser Vortrag ist in dem vorliegenden Verfahren unbeachtlich; denn die tatsächlichen Feststellungen des FG und die Würdigung des festgestellten Sachverhalts sind einer Prüfung durch den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich entzogen. Dementsprechend kann auch im Streitfall die Entscheidung der Vorinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt. Das ist nicht der Fall.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.