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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 23.09.1999
Aktenzeichen: VI R 114/99
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Gründe
Der Senat ersucht das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Verfahren beizutreten. Es wird gebeten, den Beitritt bis zum 31. Oktober 1999 zu erklären und im Falle des Beitritts bis zum 30. November 1999 eine Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen abzugeben.
1. Wie bereits im Senatsbeschluß vom 29. Januar 1999 VI R 176/90 (BFHE 188, 48, BStBl II 1999, 233) wird --zur Ergänzung der Stellungnahme des BMF vom 29. März 1999 IV C 4 - S 2282a - 7/99-- gebeten, entsprechende Daten für die Veranlagungszeiträume 1983 und 1984 nachzureichen.
2. Außerdem wird angefragt, ob beabsichtigt ist, die rückwirkende Neuregelung der Kinderfreibeträge auf diese Veranlagungszeiträume zu erstrecken.
Ende der Entscheidung
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