Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 14.09.2005
Aktenzeichen: VI R 69/03
Rechtsgebiete: FGO
Vorschriften:
FGO § 126a |
Gründe:
Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Nach Würdigung des Finanzgerichts handelte es sich bei der streitigen Reise um eine ganz überwiegend fortbildungs- und berufsbezogene Veranstaltung, deren allgemein-touristischer Erlebniswert von untergeordneter Bedeutung war. Diese Wertung ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Das gesamte Programm der Reise war auf die besonderen beruflichen Belange eines einheitlichen Teilnehmerkreises zugeschnitten. Die damit zwangsläufig einhergehende Erweiterung des persönlichen Bildungshorizonts der Klägerin und Revisionsbeklagten ging nicht über das Ausmaß dessen hinaus, was mit jeder beruflichen Fortbildungsmaßnahme notwendigerweise verbunden ist. Nach den tatrichterlichen Feststellungen, an die der Senat gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO) und gegen die der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt) auch keine Einwendungen erhoben hat, war die gesamte Reise zudem straff organisiert und ließ zu privaten Unternehmungen außerhalb des planmäßigen Lehrgangs fast keinen Raum.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.