Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 16.10.2007
Aktenzeichen: VI R 76/06
Rechtsgebiete: FGO, ZPO
Vorschriften:
FGO § 155 | |
ZPO § 240 Abs. 1 |
Gründe:
Nach Einlegung der Revision gegen das --die Klage abweisende-- Urteil des Finanzgerichts Münster vom 8. Juni 2005 1 K 6435/02 L wurde über das Vermögen der klagenden Firma X-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf Anfrage der Geschäftsstelle des Senats erklärte der Insolvenzverwalter, dass er das vorliegende Revisionsverfahren nicht aufnehmen werde.
Nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 240 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten das Verfahren unterbrochen, bis es u.a. nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen wird. Dies ist hier nicht geschehen.
Es erscheint zweckmäßig, das Revisionsverfahren in den Registern des Bundesfinanzhofs zu löschen. Das Verfahren kann gegenwärtig nicht fortgesetzt werden; seine Fortsetzung ist ungewiss. Im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 4. Oktober 2004 VI R 26/02, BFH/NV 2005, 237).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.