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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 29.11.2000
Aktenzeichen: VI R 78/95 (1)
Rechtsgebiete: GKG


Vorschriften:

GKG § 25 Abs. 2
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe

Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 25 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes. Bei der Streitwertermittlung ist die Auswirkung der Einkommensteuer auf die Kirchensteuer nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 30. März 1978 IV R 207/74, BFHE 124, 422, BStBl II 1978, 347).



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