Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 02.05.2007
Aktenzeichen: VI S 13/06 (PKH)
(1)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Gründe:
Dem Antragsteller war mit Beschluss des Senats vom 1. Februar 2007 für das Beschwerdeverfahren VI B ... Prozesskostenhilfe (PKH) gegen Zahlung von Monatsraten in Höhe von ... € bewilligt worden. Mit Schriftsatz vom 20. April 2007 bat der Antragsteller um Beiordnung der X-Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Steuerberater Z, als Prozessbevollmächtigte.
Dem Antragsteller ist der Steuerberater Z beizuordnen.
Wird PKH für ein Verfahren begehrt, für das Vertretungszwang besteht, ist bei Bewilligung der PKH die Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts --im finanzgerichtlichen Verfahren auch eines Steuerberaters (§ 142 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nach Wahl des Antragstellers zwingend (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 121 Abs. 1 der Zivilprozessordnung). Die Beiordnung kann nachgeholt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 31. März 2005 III S 8/05, BFH/NV 2005, 1350).
Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.