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Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 28.01.2004
Aktenzeichen: VIII R 14/02
Rechtsgebiete: FGO


Vorschriften:

FGO § 11 Abs. 3
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe:

Der VIII. Senat fragt gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung beim IV. Senat an, ob er der Abweichung von seiner im Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 17/83 (BFH/NV 1987, 343) vertretenen Rechtsauffassung zustimmt, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft den Erlass eines gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides für die Personengesellschaft gegenüber dem Konkursverwalter nicht hindert.

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