Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 03.09.2008
Aktenzeichen: VIII S 9/07 (PKH)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 240 Satz 1 |
VIII B 98/07 (PKH) VIII S 9/07 (PKH)
Gründe:
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Während des Beschwerdeverfahrens ist durch Beschluss des Amtsgerichts X vom ... das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet worden. Trotz Aufforderung und Erinnerung hat sich der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt W, nicht erklärt, ob er das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde aufnehmen wird. Als Grund ist angeführt worden, dass sich die Korrespondenz mit dem 79 Jahre alten Kläger schwierig gestalte, der die dem Beschwerdeverfahren "entsprechenden" Unterlagen noch nicht vorgelegt habe.
II. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers ist das Beschwerdeverfahren in sinngemäßer Anwendung von § 240 Satz 1 der Zivilprozessordnung (§ 155 der Finanzgerichtsordnung) unterbrochen. Mit einer Aufnahme des Verfahrens (§ 85 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung) ist gegenwärtig nicht zu rechnen. Eine Fortsetzung zu einer späteren Zeit ist ungewiss. Es erscheint daher geboten, das Beschwerdeverfahren in den Registern des Bundesfinanzhofs (BFH) zu löschen (s. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2006 VIII B 346/04, BFH/NV 2007, 744, m.w.N.; vom 19. Oktober 2004 VII B 236/02, nicht veröffentlicht) ebenso wie das Verfahren zum diesbezüglich gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe.
Eine Kostenentscheidung für den vorliegenden Löschungsbeschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.