Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesfinanzhof
Beschluss verkündet am 27.01.2004
Aktenzeichen: X B 88/03
Rechtsgebiete: AO 1977, FGO


Vorschriften:

AO 1977 § 233a
AO 1977 § 233a Abs. 2 Satz 1
FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gründe:

Der Senat hat die Revision zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob die Finanzbehörde aus sachlichen Billigkeitsgründen stets zum Erlass von Nachforderungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) verpflichtet ist, die auf einer abweichenden zeitlichen Zurechnung von Gewinnbestandteilen beruhen, soweit der Steuerpflichtige die Nachzahlungsbeträge durch Vorauszahlungen auf einen späteren Veranlagungszeitraum bereits geleistet hat, es für die korrespondierende Steuererstattung für diesen Veranlagungszeitraum wegen der Karenzfrist des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977 aber nicht zur Festsetzung von Erstattungszinsen kommt.

Im Übrigen ergeht der Beschluss nach § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative der Finanzgerichtsordnung ohne Begründung.

Ende der Entscheidung

Zurück